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WINTERDIENST

Professioneller Winterdienst aus einer Hand in Graz und Umgebung

Ganz nach dem Motto „Wir räumen, wenn Sie noch träumen“ übernehmen wir gerne sämtliche Tätigkeiten rund um den Winterdienst. Mit dem gut geschulten und erfahrenen Team der All in Koschier Reinigungsunternehmen GmbH aus 8055 Graz an Ihrer Seite kommen Sie schnee- sowie sorgenfrei und vor allem sicher durch die kalte Jahreszeit.

Winterdienst laut § 93 StVO

Gehwege & Gehsteige

öffentliche Parkplätze

Garagenplätze

Fahrbahnen

Stiegenanlagen

öffentliche Verkehrsflächen

Schneeräumung (maschinell & manuell)

Salzstreuung

Splittstreuung

Übernahme der Haftung gem. §93

Durchführung von Sicherungsmaßnahmen

Tauwetterkontrolle

Mehr als Schneeräumung

Ob Parkplätze, Zufahrtsstraßen oder Gehwege, ob große oder kleine Objekte in allen Bezirken: Wir übernehmen die zuverlässige und fachgerechte Schneeräumung und Streuung auf jedem Privat- oder Firmengelände und Co. Unsere Mitarbeiter sind in der kalten Jahreszeit rund um die Uhr für Sie im Einsatz, um einen schnee- und eisfreien Zugang zu Ihrem Gebäude sicherstellen zu können – denken Sie bitte daran, dass Sie dazu gesetzlich verpflichtet sind! Darüber hinaus profitieren Sie bei der All in Koschier Reinigungsunternehmen GmbH aus Graz von günstigen Pauschaltarifen, zudem übernehmen wir für unseren Winterdienst die volle Haftung. Dabei arbeiten wir basierend auf detailliert ausgearbeiteten Einsatzplänen, die genau auf die jeweiligen Wünsche und Bedürfnisse unserer unterschiedlichen Kunden abgestimmt sind.

Mit uns kommen Sie besonders Günstig durch den Winter

Zudem können wir auf modernes Gerät aus unserem umfangreichen Fuhrpark zurückgreifen, das für eine besonders effiziente und passgenaue Betreuung durch unsere Räumungsteams sorgt. Generell steht Ihnen unser Winterdienst im Zeitraum vom 1. November jeden Jahres bis zum 31. März des Folgejahres zur Verfügung. Selbstverständlich bietet unsere Reinigungsfirma aus Graz zusätzlich die Möglichkeit, eine individuelle Laufzeit der Schneeräumverträge zu vereinbaren. Als Kunde, der bereits unser Angebotspaket rund um die Hausbetreuung gebucht hat, zahlt sich unser Winterdienst gleich doppelt aus – mit den eiskalt kalkulierten Sonderpreisen geht es für Sie in jeder Hinsicht sicher und günstig durch den Winter.

Der Auftragnehmer, das heißt die All in Koschier Reinigungsunternehmen GmbH mit Sitz in 8055 Graz, hat die Verpflichtung, die vonseiten des Auftraggebers definierten Flächen vom 1. November des aktuellen bis zum 31. März des nachfolgenden Jahres gemäß den entsprechenden gesetzlichen Vorgaben in der Zeit von sechs bis 22 Uhr von Schnee zu befreien und bei Glatteis geeignetes Streugut auszubringen.

Falls nicht anderes vereinbart, erfolgt die Schneeräumung und das Streuen gemäß den einschlägigen gesetzlichen Vorgaben.

Die Erbringung der Leistung fußt auf dem § 93 StVO, der bei Schneefällen von längerer Dauer zudem gewisse Räum- und Streuintervalle (alle fünf bis sieben Stunden) sowie den Einsatz des Winterdienstes innerhalb von vier Stunden nachdem sich Glatteis gebildet oder Schnee liegenbleibt, vorsieht. 

Zur Leistungserbringung laut Vereinbarung nutzt der Auftragnehmer seine eigenen Betriebsmittel. Der Ablauf ist von ihm frei gestaltbar und schließt ein Weisungsrecht vonseiten des Auftraggebers aus.

In Abstimmung mit der Winterdienst-Verordnung wählt der Auftragnehmer das Streugut aus.

Bei umfangreichen Schneemengen kann sich durch die benötigte Lagerfläche für Schnee die vereinbarte Fläche verringern, zudem erlischt bei Schneeauftürmungen von über achtzig Zentimeter die Verpflichtung des Auftragnehmers, den vorhandenen Schnee weiter aufzutürmen. 

Vorbeugende Bestreuung bei Wettervorhersagen, die Glatteis prognostizieren, ist in den Leistungen inkludiert.

Streusplitt darf bis zu zehn Tage nach Ausbringung nicht entfernt werden, andernfalls führt dies einen Haftungsausschluss nach sich. Der Auftragnehmer kümmert sich nach Beendigung der Saison um die Entfernung des Splitts von den vertraglich festgesetzten Verkehrswegen bzw. -flächen.

Nicht verpflichtet und nicht haftbar ist der Auftragnehmer für die Entfernung von Eis bzw. Schnee zum Beispiel aufgrund von Schneeräumung der öffentlichen Verkehrsflächen, Dachlawinen, Schmelzwasser und dergleichen.

Stellen beispielsweise Mülltonnen oder parkende Fahrzeuge ein Hindernis dar, werden die Winterdienst-Leistungen nicht durchgeführt und müssen anschließend zusätzlich in Auftrag gegeben werden. Solche Sonderleistungen, beispielsweise auch betreffend den Schneeabtransport, das Aufstellen von Warnstangen oder die sogenannte Tauwetterkontrolle, sind separat zu vereinbaren.

Sollte der Leistungsumfang des Winterdienstes verschlossene Innenflächen beinhalten, müssen dem Auftraggeber im Vorfeld zwei Schlüssel ausgehändigt werden.

Der Auftragnehmer haftet entsprechend den betreffenden StVO-Vorgaben und den entsprechenden Kundmachungen der Stadt Graz (Einschränkung auf vorsätzliche sowie grob fahrlässige Pflichtverletzungen).

Nicht gehaftet wird unter anderem für

Schäden, die infolge von Zufall, Verhalten vonseiten des Auftraggebers oder höherer Gewalt entstehen, sowie für Unfälle durch Verschmutzungen auf geräumten/bestreuten Flächen, die zu einem Zeitpunkt nach dem durchgeführten Winterdienst durch dritte Parteien erfolgt sind

Schäden, die von Verunreinigungen als Folge von Dachlawinen oder Schmelzwasser herrühren, sofern der Auftragnehmer nicht für die Tauwetterkontrolle verantwortlich ist, sowie für Schäden, die trotz höchster Sorgfalt im Rahmen der Schneeräumung entstanden sind

Schäden, die durch das Zusammenschieben, Auftürmen und Lagern des Schnees sowie bei unklarer Abgrenzung der einzelnen Flächen aufgrund des Schnees durch Streumaterial oder Räumgeräte entstanden sind

die nicht termintreu durchgeführte Schneeräumung bei Extremwetter

Wir machen Sie darauf aufmerksam, jeden Schaden innerhalb von einer Woche ab bekanntwerden dem Auftragnehmer, der All in Koschier Reinigungsunternehmen GmbH in 8055 Graz, zu melden ist.

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